Grundbuchseinsicht

In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsansuchen