Einsichtnahme bei Notaren

Notarinnen/Notare können in der Funktion als Gerichtskommissärinnen/Gerichtskommissäre Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. Für diese Leistung haben Notarinnen/Notare Anspruch auf die gleichen Gebühren, die auch von Gerichten für Grundbuchsauszüge erhoben werden.

Notarsuche (→ ÖNK)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsformular