Gemeindebrief
Die Landesregierung in Salzburg verleiht auf Grund des § 4 des Gesetzes vom 19. November 1926, LGBl.Nr.11/1927 der Ortsgemeinde Wals-Siezenheim über ihr Ansuchen das im folgenden beschriebene u. in Farben dargestellte Wappen:
In Blau ein langgestreckter weißer Berg (Untersberg) und davor auf grünem Boden ein natürlicher, grüner, gelbbefruchteter Birnbaum.
Für die Verleihung des Wappens ist die Tatsache maßgebend, dass die Ortschaft Wals mit den daran anschließenden Ortschaften Käferheim, Himmelreich und Viehhausen gegenüber den übrigen Ortsteilen des Gemeindegebietes von Wals-Siezenheim die größere Einwohnerzahl aufweist, Wals somit Mittelpunkt und seit 1945 Sitz der Gemeindeverwaltung wurde, dort auch das neue Gemeindehaus errichtet wird.
Der Ort Wals kommt schon in der 2. Hälfte des VIII. Jahrhunderts als „VICUS ROMANISCUS“, auch als „WALHOVIS“ vor und Siezenheim ist seit dem X. Jahrhundert als Urpfarre nachgewiesen.
Da mit dem Ortsnamen Wals die alte Sage vom „Birnbaum auf dem Walserfeld“ engstens verknüpft ist, kommt dem diese Sage versinnbildlichenden Wappen eine hervorragende Berechtigung zu.
Das verliehene Wappen ist gemäß § 7 des obgenannten Gesetzes im Gemeindesiegel zu führen.Zur Bekräftigung dieser Urkunde habe ich diese im Sinne des § 4, Absatz 2 des eingangs zitierten Gesetzes eigenhändig unterschrieben und mit dem Landessiegel versehen lassen.
Salzburg, den 30. April 1948
Der Landeshauptmann: Josef Rehrl