Selbstversicherung

Allgemeine Informationen

Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

Voraussetzungen

  • Alter: ab 15 Jahren 
  • Wohnsitz im Inland
  • Die/Der Versicherte darf
    • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein
    • noch bereits einen Pensionsanspruch haben
    • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesicherten Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
    • keine Sozialhilfe beziehen,
    • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.
Achtung:

Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

Zuständige Stelle

  • wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (PV)
  • wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat 

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.

Kosten

Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

  • grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
  • ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
  • bei vorangegangener Pflichtversicherung:
    • niedrigste Beitragsgrundlage: 1.084,20 Euro (Wert 2026)
    • höchste Beitragsgrundlage: 8.085,00 Euro (Wert 2026)
    • niedrigster Beitrag: 247,20 Euro
    • höchster Beitrag: 1.843,38 Euro

Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger

Nützliche Kontakte

Energieberatung Salzburg+43 662 8042 3151www.salzburg.gv.at/energieberatung
Land Salzburg, Abteilung 10, Planen, Bauen, Wohnen+43 662 80423000www.salzburg.gv.at
Umweltservice Salzburg+43 662 8888 438www.umweltservicesalzburg.at
Liste Energieausweisberechner www.energieausweise.net

Förderstellen

Biomasse/Solar/Wärmepumpe+43 662 8042 3791www.energieaktiv.at
Wohnbauförderung/Abteilung 10+43 662 8042 3000www.salzburger-wohnbauförderung.at
Umweltförderungen+43 1 31631www.umweltförderung.at