Grundbuchseinsicht
In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.
Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.
Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion