Herstellung von Verkehrsflächen

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.

Hinweis

Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag in Form eines Kostenersatzes eingehoben werden.

Zuständige Stelle

Kosten

Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Nützliche Kontakte

Energieberatung Salzburg+43 662 8042 3151www.salzburg.gv.at/energieberatung
Land Salzburg, Abteilung 10, Planen, Bauen, Wohnen+43 662 80423000www.salzburg.gv.at
Umweltservice Salzburg+43 662 8888 438www.umweltservicesalzburg.at
Liste Energieausweisberechner www.energieausweise.net

Förderstellen

Biomasse/Solar/Wärmepumpe+43 662 8042 3791www.energieaktiv.at
Wohnbauförderung/Abteilung 10+43 662 8042 3000www.salzburger-wohnbauförderung.at
Umweltförderungen+43 1 31631www.umweltförderung.at