... das größte Dorf Österreichs
Ein typischer Ausdruck eines Grundbuchsauszugs gestaltet sich wie folgt:
Bei der Wiedergabe einer Einlage scheinen die Zeilen, in denen die einzelnen Blätter bezeichnet werden ("Sternchenzeilen") auch dann auf, wenn ein Blatt keine Eintragungen aufweist. Endet die Wiedergabe mit dem B-Blatt, so bedeutet das daher nicht Lastenfreiheit, sondern die Wiedergabe ohne C-Blatt.
Auf eine Beschränkung der Wiedergabe wird im Kopf ("besondere Abschrift") in Verbindung mit der Bezeichnung des Grundbuchsblatts (in der "Sternchenzeile") hingewiesen. Beispiele sind:
In jedem Fall muss der Bereich "Hinweis" mit dem Sicherheitscode vorhanden sein, anhand dessen in der Grundstücksdatenbank nachgeprüft werden kann, ob ein als Grundbuchsauszug bezeichneter Ausdruck tatsächlich aus der Grundstücksdatenbank stammt oder nicht. Ohne diesen Sicherheitscode liegt kein Dokument vor, für das die Richtigkeit garantiert ist.
Der Sicherheitscode wird in der letzten "Sternchenzeile" mittig angeführt und besteht aus
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug