Erwerbseinkommen

Als Erwerbseinkommen gelten

  • das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
  • Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
  • Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz. 
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsansuchen