... das größte Dorf Österreichs
Auch vor Ablauf der Tilgungsfrist darf die Auskunft über einige rechtskräftige Verurteilungen nur an bestimmte Behörden (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden oder Passbehörde) erteilt werden.
Dieser beschränkten Auskunft unterliegen:
Diese Verurteilungen scheinen nicht in der Strafregisterbescheinigung auf und die/der Betroffene ist nicht verpflichtet, diese anzugeben.
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug