Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension

Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum 60. Lebensjahr bei Frauen/bis zum 65. Lebensjahr bei Männern ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.

Hinweis

Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.

Letzte Aktualisierung: 17. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsansuchen