Beobachtungsfahrt

Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung kann eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der Amtsärztin/dem Amtsarzt durchgeführt werden. Dabei soll festgestellt werden, welche Betätigungsvorrichtungen zum Handhaben des Kraftfahrzeugs erforderlich sind.

Die Beobachtungsfahrt darf nur mit dem adaptierten Schulfahrzeug der entsprechenden Führerscheinklasse durchgeführt werden.

Die Führerscheinprüfung selbst und die erforderlichen Anträge sind in allen anderen Punkten identisch mit dem Standardfall.

Bei gehörlosen oder stark schwerhörigen Personen wird die Prüfungszeit der theoretischen Fahrprüfung entsprechend verlängert und die Prüfung kann auch in Gebärdensprache abgelegt werden. 

Rechtsgrundlagen 

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Nützliche Kontakte

Energieberatung Salzburg+43 662 8042 3151www.salzburg.gv.at/energieberatung
Land Salzburg, Abteilung 10, Planen, Bauen, Wohnen+43 662 80423000www.salzburg.gv.at
Umweltservice Salzburg+43 662 8888 438www.umweltservicesalzburg.at
Liste Energieausweisberechner www.energieausweise.net

Förderstellen

Biomasse/Solar/Wärmepumpe+43 662 8042 3791www.energieaktiv.at
Wohnbauförderung/Abteilung 10+43 662 8042 3000www.salzburger-wohnbauförderung.at
Umweltförderungen+43 1 31631www.umweltförderung.at