Standesamt

Sinnverwandter Begriff: Personenstandsbehörde

Standesämter sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.

Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.

Personenstandsbehörden sind:

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

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Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

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