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Bestehende Versicherungsverträge (z.B. Haushaltsversicherung, Zusatzkranken- bzw. Unfallversicherung) müssen von den Hinterbliebenen bzw. Erbinnen/Erben gelöst oder geändert werden. Meist genügt ein formloses Schreiben (eventuell Kopie der Urkunde über einen Todesfall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch")).
Bei Versicherungen, die im Todesfall eine Leistung erbringen (z.B. Lebensversicherung), ist es empfehlenswert, das Versicherungsunternehmen unverzüglich zu verständigen. Damit vermeiden Sie auch, dass weitere Prämienvorschreibungen an die Adresse der Verstorbenen/des Verstorbenen geschickt werden.
Auf die Versicherungsleistungen kann allerdings erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens Anspruch erhoben werden.
Polizzen, die auf eine namentlich genannte "begünstigte Person" lauten, können nur von dieser eingelöst werden. Ist diese Person ebenfalls bereits verstorben, müssen Sie einen Gerichtsbeschluss vorlegen, aus dem die/der nunmehr Begünstigte hervorgeht.
Falls Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen wollen, müssen Sie dem Versicherungsinstitut in der Regel folgende Dokumente vorlegen:
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gesetzliche Neuerungen
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Pflege
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug