Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer

Wenn die/der Steuerpflichtige oder die jeweilige Partnerin/der jeweilige Partner für ein Kind mit Behinderungen den Kinderabsetzbetrag erhält, steht je nach Grad der Behinderung ein pauschaler Freibetrag zu.

Bei 25- bis 49-prozentiger Behinderung steht der Freibetrag nicht zu, wenn für das Kind Pflegegeld bezogen wird.

Bei einer Behinderung ab 50 Prozent steht erhöhte Familienbeihilfe zu und der Freibetrag ist um das Pflegegeld zu kürzen.​​​

Tipp

Anstelle dieses Pauschalbetrags können aber auch die tatsächlichen Aufwendungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Hinweis

Wenn pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld) bezogen werden, werden diese auf die Aufwendungen angerechnet.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

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