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Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das von den Notaren als Beauftragte des Bezirksgerichts durchgeführt wird.
Notare in dieser Funktion nennt man auch "Gerichtskommissäre".
In jedem Erbfall gibt es ein Verlassenschaftsverfahren. Zweck dieses Verfahrens ist es,
Der Notar muss jene Personen beiziehen, die eine Parteistellung haben. Das sind jene Personen, die ein rechtliches Interesse an einer Beiziehung bei Verlassenschaftsverhandlungen haben. Ein bloßes wirtschaftliches Interesse reicht dafür nicht aus.
Das Verlassenschaftsverfahren wird entweder von dem zuständigen Notar oder von einem "Erbenmachthaber" durchgeführt.
Das ist jeder andere Notar oder Rechtsanwalt, auf den sich alle Erben einigen und dem sie die Vollmacht erteilen.
Der Erbenmachthaber führt das Verlassenschaftsverfahren dann im schriftlichen Weg direkt mit dem Gericht durch.
Dem zuständigen Notar bleiben bestimmte im Gesetz genannte Verfahrensschritte zur Erledigung vorbehalten.
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