Putativösterreicherin/Putativösterreicher

Bei "Putativösterreicherinnen"/"Putativösterreichern" handelt es sich um Personen, die von österreichischen Behörden fälschlich als österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger behandelt wurden, dies jedoch nicht selbst zu verantworten haben.

Für jene Fälle, die von einer österreichischen Behörde fälschlich für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren als österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger behandelt wurden (z.B. durch Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises oder Reisepasses), kann ein erleichterter Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige erfolgen. Die Anzeige ist binnen sechs Monaten ab Kenntnis der fälschlichen Behandlung einzubringen.

Rechtsgrundlagen

§ 57 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsansuchen