Verständigung der Gewaltschutzzentren

Gewaltschutzzentren sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Opfern Hilfe und Unterstützung an (z.B. die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts gemeinsam mit dem Opfer).

Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Opfern häuslicher Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

Folgende Gewaltschutzzentren gibt es in Österreich:

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsansuchen