Licht am Tag

Es gibt keine generelle Verpflichtung, tagsüber eine Beleuchtung zu verwenden. Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.

Freiwillig darf mit Licht am Tag gefahren werden.

Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:

  • Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)
  • Abblendlicht
  • Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
  • Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
  • Nebelscheinwerfer alleine

Rechtsgrundlage

§ 99 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsansuchen