Obsorge

Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben. 

Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.

Informationen zum Thema "Obsorge" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

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