Anmeldebescheinigung

Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizerinnen/Schweizern, die sich in Österreich niederlassen. Wenn sie aufenthaltsberechtigt sind und länger als drei Monate in Österreich bleiben möchten, müssen sie die Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragen. Der Antrag muss binnen vier Monaten ab der Einreise nach Österreich gestellt werden.

Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich kann auf Antrag eine sogenannte "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthalt" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

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