... das größte Dorf Österreichs
Klasse A1:
Klasse A2:
Klasse A:
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Mit 16 Jahren kann mit der theoretischen und praktischen Ausbildung der Klasse A2 in einer Fahrschule (→ WKO) begonnen werden, wenn gleichzeitig eine L17-Ausbildung gemacht wird. Die praktische Fahrprüfung darf jedoch erst mit 18 Jahren abgelegt werden.
AL-Lenkberechtigungen, die vor dem 1. November 1997 erteilt wurden, werden sofort auf die Klasse A umgeschrieben. Sie müssen nur die Umschreibung des Führerscheins beantragen und können damit die Lenkberechtigung für die Klasse A (uneingeschränkt) erhalten.
Erste Ausbildungsphase vor der Fahrprüfung:
Zweite Ausbildungsphase nach der Prüfung:
Diese ist innerhalb von 14 Monaten nach der Prüfung zu absolvieren:
Ausführliche Informationen zu den Mindestunterrichtsstunden in den einzelnen Führerscheinklassen und zur Mehrphasenausbildung für die Klassen A und B finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug