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Das Vaterschaftsanerkenntnis ist eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde. Es bestätigt das Anerkenntnis des leiblichen Vaters zu seinem Kind.
Für die Ausstellung des Vaterschaftsanerkenntnisses muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Behörde (Standesamt; Kinder- und Jugendhilfeträger: BH, Magistrat in Statuarstädten bzw. MA 11 in Wien; Gericht; Notarin/Notar) erscheinen, die Vaterschaft erklären und die Urkunde unterschreiben.
Ausführliche Informationen zum Thema "Anerkennung der Vaterschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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