Leiter des inneren Dienstes

  • Verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung und Führung der Gemeindegeschäfte durch das Gemeindeamt.
  • Organisation der personellen Mittel (z.B. Verwendungsverfügung, Dienstaufsicht, Organisation der Sachmittel).
  • Dienstvorgesetzter aller Gemeindebediensteten und weisungsberechtigt.

Zuständig