Allgemeines zum Bauen

In Österreich unterliegen die Bauordnungen und Förderungsvorschriften der Landesgesetzgebung, d.h. es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden.

Da es schon beim Erwerb des Grundstücks, der Organisation des Bauvorhabens, den Einreichkriterien für Baubewilligungen und in Finanzierungsfragen eine Menge zu beachten gilt, ist eine sorgfältige und durchdachte Planung zu empfehlen. Sie sollten in jedem Fall Expertinnen/Experten (Baufirmen, Architekturbüros etc.) zu Rate ziehen und die Informationsmöglichkeiten Ihrer Gemeinde nutzen.

konsumentenfragen.at (→ BMASGPK)

Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsansuchen