... das größte Dorf Österreichs
Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben.
Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
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Aufenthalt
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Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
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Kfz
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Pension
Scheidung
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