Checkliste Hochzeit

Auch bei einer Hochzeit werden Behördenwege notwendig. Unsere Checkliste soll eine Unterstützung im Hinblick auf die notwendigsten Amtswege bis zur Trauung darstellen.

Vor der Hochzeit:

Nach der Hochzeit

Im Falle einer Namensänderung finden Sie eine Übersicht über alle notwendigen Schritte im Kapitel "Namensänderungen".

Achtung:

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Tipp:

Wer in Wien den Hauptwohnsitz hat und heiratet, kann bei Namens- und/oder Adressänderung gleichzeitig am Wiener Standesamt (Stadt Wien) eine Ummeldung (Stadt Wien) durchführen sowie einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis (Stadt Wien) beantragen.

Letzte Aktualisierung: 02.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsformular


Die Gemeinde Wals-Siezenheim bietet den MitarbeiterInnen: 

  • Jährliches Fortbildungsbudget
  • Ab dem 43. Geburtstag eine zusätzliche Urlaubswoche
  • Monatlicher Essenszuschuss in der Höhe von EUR 50,- 
  • Eintritt in die Gruppenkrankenversicherung (ab dem zweiten Jahr), bei dieser übernimmt der Dienstgeber einen Teil der Kosten.
  • Möglichkeit einer privaten Pensionsvorsorge (ab dem zweiten Jahr), die vom Dienstgeber mit 1% vom Gehalt unterstützt wird.
  • jährlicher Betriebsausflug,
  • Kostenlose Parkplätze bei der Dienststelle