Ausstellung einer Heiratsurkunde

Wie bekomme ich eine Heiratsurkunde?

Allgemeine Informationen

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich.

Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Sterbeurkunde und der Partnerschaftsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Heiratsurkunde enthält

  • die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
  • akademische Grade/Standesbezeichnung,
  • Vornamen,
  • sonstige Namen,
  • ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
  • Tag und Ort der Geburt,
  • optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
  • den Tag und den Ort der Eheschließung. 

Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer zusätzlichen Übersetzungshilfe.

Voraussetzungen

Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können eine Heiratsurkunde verlangen:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie
  • sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen

Zuständige Stelle

Für Eheschließungen nach dem 1.8.1938:

Jede Personenstandsbehörde, das ist:

Für Eheschließungen vor dem 1.8.1938:

Verfahrensablauf

Die Ausstellung der Heiratsurkunde bzw. der internationalen Heiratsurkunde muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. 

Die Heiratsurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei persönlicher Vorsprache: Amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 21 Euro

Für die Ausstellung einer Heiratsurkunde

  • Bundesgebühr: 11 Euro
  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.

Für die Ausstellung eines elektronischen Registerauszugs mittels ID-Austria fallen keine Kosten an. 

Zusätzliche Informationen

Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher besteht die Möglichkeit des Urkundenausdrucks bei den österreichischen Vertretungsbehörden, wenn alle erforderlichen Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vorhanden sind. 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

Bewerbungsformular


Die Gemeinde Wals-Siezenheim bietet den MitarbeiterInnen: 

  • Jährliches Fortbildungsbudget
  • Ab dem 43. Geburtstag eine zusätzliche Urlaubswoche
  • Monatlicher Essenszuschuss in der Höhe von EUR 50,- 
  • Eintritt in die Gruppenkrankenversicherung (ab dem zweiten Jahr), bei dieser übernimmt der Dienstgeber einen Teil der Kosten.
  • Möglichkeit einer privaten Pensionsvorsorge (ab dem zweiten Jahr), die vom Dienstgeber mit 1% vom Gehalt unterstützt wird.
  • jährlicher Betriebsausflug,
  • Kostenlose Parkplätze bei der Dienststelle