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Das Einstampfen (Einpressen, Verdichten) von Abfällen in jegliche Abfalltonnen (Restmüll, Biomüll, Gelbe Tonne, Altpapiertonne) ist verboten. Auch dürfen die Abfallgefäße nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel stets einwandfrei schließen. Dies ist als Pflichten der Liegenschaftseigentümer sowohl im Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz (S.AWG 1998 idgF, § 12) als auch in der Abfuhrordnung § 2 klar geregelt.
Bitte halte Sie sich daran.