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Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen

Veröffentlichungsdatum10.12.2024Lesedauer1 Minute
Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen

Ab 1. Jänner 2025 wird für Einweg-Getränkeflaschen bzw. -dosen beim Kauf ein Pfand in der Höhe von € 0,25 je Verpackung verrechnet. Dies gilt für alle Plastikflaschen und Aludosen von 0,1 bis 3 Liter. Erkennbar ist dies am aufgedruckten Logo. Jede der Pfand-Einwegverpackungen kann an jedem Pfandautomaten zurückgenommen werden: unabhängig von der Marke, der Größe, der Anzahl und wo das Produkt gekauft wurde. Ausnahmen gibt es für kleine Geschäfte oder zB Würstelstände, die nur jene Verpackungsarten bzw. -größen zurücknehmen, die hier auch verkauft werden und auch nur in kundenüblicher Anzahl. Zum Beispiel gibt es am Würstelstand nur 0,5 Liter PET-Flaschen (Rauch Fruchtsäfte) und 0,3 Liter Aludosen (Gösser Bier), so werden auch nur solche Größen zurückgenommen, allerdings kann es auch ein Römerquelle Mineralwasser oder ein Stiegl Bier sein.

Wichtig: Die Rückgabe ist nur möglich, wenn die Flasche/Dose leer ist, unzerdrückt ist, das Etikett vollständig vorhanden ist, Barcode und Pfandlogo einwandfrei erkennbar sind.  dies gilt sowohl für Rückgabe am Automaten als auch bei manueller Rückgabe, wenn das Geschäft keinen Pfandautomaten hat.

Diese PET-Flaschen oder Aludosen können natürlich auch im gelben Sack oder am ASZ gesammelt werden, aber dann verliert man den Anspruch auf die € 0,25 Pfand.

Das Einwegpfand ist ein vom Mehrweg-Pfand unabhängiges System. Mehrwegverpackungen (zB. Obstsäfte, Milch und Joghurt in Glasflaschen) haben unterschiedliche Bepfandungen und hängen von der Größe der Verpackung ab.