Ab 1. Jänner 2025 wird für Einweg-Getränkeflaschen bzw. -dosen beim Kauf ein Pfand in der Höhe von € 0,25 je Verpackung verrechnet. Dies gilt für alle Plastikflaschen und Aludosen von 0,1 bis 3 Liter. Erkennbar ist dies am aufgedruckten Logo. Jede der Pfand-Einwegverpackungen kann an jedem Pfandautomaten zurückgenommen werden: unabhängig von der Marke, der Größe, der Anzahl und wo das Produkt gekauft wurde. Ausnahmen gibt es für kleine Geschäfte oder zB Würstelstände, die nur jene Verpackungsarten bzw. -größen zurücknehmen, die hier auch verkauft werden und auch nur in kundenüblicher Anzahl. Zum Beispiel gibt es am Würstelstand nur 0,5 Liter PET-Flaschen (Rauch Fruchtsäfte) und 0,3 Liter Aludosen (Gösser Bier), so werden auch nur solche Größen zurückgenommen, allerdings kann es auch ein Römerquelle Mineralwasser oder ein Stiegl Bier sein.
Wichtig: Die Rückgabe ist nur möglich, wenn die Flasche/Dose leer ist, unzerdrückt ist, das Etikett vollständig vorhanden ist, Barcode und Pfandlogo einwandfrei erkennbar sind. dies gilt sowohl für Rückgabe am Automaten als auch bei manueller Rückgabe, wenn das Geschäft keinen Pfandautomaten hat.
Diese PET-Flaschen oder Aludosen können natürlich auch im gelben Sack oder am ASZ gesammelt werden, aber dann verliert man den Anspruch auf die € 0,25 Pfand.
Das Einwegpfand ist ein vom Mehrweg-Pfand unabhängiges System. Mehrwegverpackungen (zB. Obstsäfte, Milch und Joghurt in Glasflaschen) haben unterschiedliche Bepfandungen und hängen von der Größe der Verpackung ab.