Es wird ersucht am Wahlsonntag die Amtliche Wahlinformation, die Sie mit der Post erhalten, mitzubringen. Jede/r Wähler/Wählerin ist gesetzlich verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen.
Die Wahllokale der Gemeinde Wals-Siezenheim haben von 07:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die zum Stichtag 9. Juli 2024 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren und das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollendet haben.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, persönlich eine Wahlkarte zu beantragen. Die Beantragung kann auch online unter www.meinewahlkarte.at erfolgen. Weiters kann die Wahlkarte mit der personalisierten Anforderungskarte der Amtlichen Wahlinformation beantragt werden.
Gemeindebürger/innen können außerdem ab sofort Ihre Stimme (mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis) im Gemeindeamt (zu den Öffnungszeiten) abgeben.
Wichtig:
- Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Wahlkartenanträge ist der 27. September 2024 12:00 Uhr. Schriftliche Anträge sind bis Mittwoch, 25. September 2024 möglich.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss am So., 29. September 2024, spätestens bis 17:00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden – alternativ ist auch die Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten möglich.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Meldeamtes der Gemeinde Wals-Siezenheim gerne zur Verfügung.