Gefundene Gegenstände sind umgehend beim Gemeindeamt Wals-Siezenheim abzugeben. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr (bzw. bei Fundgegenständen unter einem Wert von EUR 100,- ein halbes Jahr) bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser vom Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt, und damit zum Eigentümer der Sache. Weitere Infos erhalten Sie am unten angeführten Link.
Fundamt