Lärmbelästigung durch Gartenarbeiten

Veröffentlichungsdatum01.04.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienNews

Um keine unnötige Belästigung der Nachbarschaft herbeizuführen, wird wie jedes Jahr ersucht, das Rasenmähen, Schneiden mit Motorsägen oder Heckenscheren (alle lärmintensiven Tätigkeiten) täglich in der Zeit zwischen

12:00 und 14:00 Uhr, sowie ab 20:00 Uhr

und an Sonn- und Feiertagen ganztägig zu unterlassen.


Herzlichen Dank für Ihre Rücksichtnahme.